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02.12.2020 16:56

Corona - Verhaltenshinweise und aktuelle Informationen (Stand: 5. November 2020)

Nach den Vorgaben des Schulministeriums vom 21.10.2020 müssen alle Personen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände bis vorerst zum 22.12.2020  - auch wieder im Unterricht und am Sitzplatz – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Weiterhin gelten für alle Lehrkräfte und die Schülerschaft die bekannten Regelungen:

  • Bitte halten Sie sich an die bekannten Hygiene-Regeln (A-H-A plus Lüften)!
  • Bitte achten Sie In den Pausen auf den Abstand von 1,50 m beim Essen, Trinken oder Rauchen!
  • Bitte vermeiden Sie Menschenansammlungen auf dem Schulhof und auf den Fluren!
  • Nur wenn wir uns immer an die Regeln halten, verhindern wir weitere Corona-Infekte!

Leider verschont die rasante Entwicklung des Infektionsgeschehens auch die Kaufmannsschule nicht.

  • Wenn Sie ein positives Corona-Testergebnis erhalten, informieren Sie umgehend Ihre Klassenleitung und das Schulbüro unter sekretariat(at)kaufmannsschule.de. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt werden sofort die Betroffenen identifiziert, die in den letzten beiden Tagen, die der positiv Getestete in der Schule war, in einem Umkreis von 1,50 m diesen Schüler laut Sitzplan gesessen haben. Das Gesundheitsamt ergreift geeignete Maßnahmen für diese Betroffen, die in der Regel die Anweisung vom Gesundheitsamt erhalten, sich zwei Wochen in Quarantäne zu begeben und einen Test durchzuführen.
  • Alle anderen Mitschülerinnen und -schüler nehmen ganz normal weiter am Unterricht teil.
  • Wenn Sie verdächtige Symptomen (trockener Husten, Fieber, Geschmacks-/ Geruchsverlust) haben, bleiben Sie bitte zu Hause, nehmen telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf und informieren unverzüglich bei Ihrer Klassenleitung.
  • Wenn Sie keinen direkten, persönlichen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, gelten für Sie keine Einschränkungen.Wenn Sie eine Corona relevanten Vorerkrankung haben, reichen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht mit einem aktuellen ärztlichen Attest im Schulbüro ein.
  • Wenn Sie ein aussagekräftiges ärztliches Attest zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung haben, reichen Sie bitte der Schulleitung einen formlosen Antrag mit dem Attest generell ein.

Alle Hygieneregeln finden Sie hier.

Gemeinsam hoffen wir so, auch trotz möglicherweise steigender Infektionszahlen in Deut­schland einen weitgehend reibungslosen Schul-und Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten.