Hygiene-Regeln auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden Neuer Weg und Am Konnertzfeld im Schuljahr 2022/23 (Stand: 8. August 2022)

Aufgrund der inzwischen seit zweieinhalb Jahren andauernden CoVid 19-Pandemie hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) umfangreiche Handlungsempfehlungen (verlinkt) zum Schutz von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und dem übrigen Personal an Schulen des Landes erlassen. 

Dabei kommt in dieser Phase der Pandemie der Eigenverantwortung der Menschen und ihren bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dem Virus eine besondere Bedeutung zu. 

Um ein gesundes und sicheres Miteinander im Berufskolleg Kaufmannsschule zu ermöglichen, bitten wir darum, auf Folgendes zu achten:

-       Das freiwillige Tragen einer Maske wird dringend empfohlen, wenn der Abstand weniger als 1,50 m beträgt. 

-       Bitte besuchen Sie die Schule nur ohne Erkältungssymptome

-       Alle Räumlichkeiten sollten regelmäßig und ausreichend gelüftet werden. 

-       Ebenso sollte darauf geachtet werden, sich regelmäßig entsprechend der bekannten Hygieneregeln die Hände zu waschen. Eine Handdesinfektion ist derzeit nicht vorgeschrieben.

-       Es sollte nur in die Armbeuge genießt oder gehustet werden. 

In der Schule werden nur noch in Ausnahmefällen Testungen durchgeführt. Um aus einem besonderen Anlass einen Schnelltest zu Hause durchführen zu können, erhält jede bzw. jeder einen Vorrat bis zu max. 5 Tests durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer. Anlässe für einen solchen Selbsttest sind:

-       Leichte Erkältungssymptome 

Tritt bei Erkältungssymptomen innerhalb von 24 Stunden keine Besserung ein, muss vor jedem weiteren Schulbesuch zu Hause getestet werden. Verschlimmern sich die Symptome in der Schule, kann auch dort ein Test durchgeführt werden.

-       Keine Symptome, aber enger Kontakt zu einer infizierten Person: Testungen sollten zwischen dem dritten und fünften Tag erfolgen.

Ist das Ergebnis negativ, kann ein Schulbesuch erfolgen. Das negative Schnelltestergebnis muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch die Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen selber durch das Vorlegen des hier verlinkten Formulars bestätigt>> werden. 

Ist das Ergebnis positiv, muss ein Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder ein PCR-Test erfolgen. Bei positivem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test muss sich die infizierte Person unverzüglich auf direktem Wege in die Isolierung zu begeben.

Bitte teilen Sie eine Corona-Positiv-Testung unverzüglich Ihrer Klassenleitung und per E-Mail an sekretariat(at)kaufmannsschule.de mit. 

Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen gemäß § 8 Abs. 4 Corona-Test-und Quarantäneverordnung beendet werden.