Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter

 

Am Berufskolleg Kaufmannsschule wird der dreijährige Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter“ angeboten. Die Auszubildenden arbeiten in Kanzleien von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und unterstützen Steuerberater/innen und Wirtschaftsprüfer/innen bei der steuerlichen Beratung von Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Zu den typischen Aufgaben eines Steuerfachangestellten gehören z.B. das

  • Erstellen der Finanzbuchführungen und der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vorbereiten von Jahresabschlüssen
  • Erstellen von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Erteilen von Auskünften an Mandanten

Inhalte des Ausbildungsberufes Steuerfachangestellte/r

Der Lehrplan für die schulische Ausbildung orientiert sich durch die Einführung von Lernfeldern an den typischen Geschäfts- und Arbeitsprozessen, die in einem Betrieb ablaufen. Dabei werden in den drei Ausbildungsjahren die nachfolgend aufgeführten Lernfelder in der Berufsschule vermittelt:

Lernfelder mit den inhaltliche Schwerpunkten im:

1. Ausbildungsjahr

  1. Mit der Berufsausbildung beginnen und im Betrieb mitarbeiten
  2. Bei der Wahrung von Interessen der Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung mitwirken und steuerlich relevante Vorgänge der Mandanten begründet zuordnen sowie die Grundlagen der Einkunftsermittlung darstellen
  3. Bei der Ermittlung der Einkünfte mitwirken 
  4. Werte und Werteströme im Mandantenauftrag erfassen und dokumentieren
  5. Am Abschluss und der Erfüllung von Verträgen im Betrieb mitwirken

2. Ausbildungsjahr

  1. Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen erstellen und - bescheide prüfen
  2. Handels- und gesellschaftsrechtliche Fragen der Mandanten klären und beantworten
  3. Im Mandantenauftrag Geschäftsvorfälle aus betrieblichen Funktionsbereichen erfassen und dokumentieren
  4. Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten vornehmen und buchen
  5. Umsatzsteuerlich relevante Geschäftsvorfälle der Mandanten auf ihre Steuerbarkeit und Steuerpflicht überprüfen

3. Ausbildungsjahr

  1. Umsatzsteuervoranmeldungen /-erklärungen erstellen und Bescheide prüfen
  2. Gewerbesteuererklärungen erstellen und Steuerbescheide prüfen
  3. Investitionsanlässe bei Mandanten unterscheiden und deren Finanzierungsmöglichkeiten beurteilen
  4. Beim Erstellen von Jahresabschlüssen mitarbeiten
  5. Beim Auswerten und Interpretieren von Jahresabschlüssen unter Einschluss mikro- und makroökonomischer Kriterien mitwirken

Die mit den Lernfeldern verbundenen Lerninhalte werden in den Unterrichtsfächern des berufsbezogenen Bereichs mit  

1)    Allgemeine Wirtschaftslehre

2)    Steuerlehre 

3)    Rechnungswesen

4)    Datenverarbeitung

sowie dem berufsübergreifenden Bereich mit 

1)    Politik/Gesellschaftslehre

2)    Deutsch/Kommunikation

3)    Sport/Gesundheitsförderung 

4)    Religionslehre   

vermittelt.

 

 

Zeitpunkt

Inhalte

Zwischenprüfung

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres

Schriftliche Prüfung in den Bereichen

-       Allgemeine Wirtschaftslehre

-       Steuerlehre

-       Rechnungswesen

Abschlussprüfung

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres

Je eine Schriftliche Prüfung in den Bereichen:

-       Allgemeine Wirtschaftslehre

-       Steuerlehre

-       Rechnungswesen

Eine mündliche Prüfung im Bereich mandantenorientierte Sachbearbeitung

 

Weitere Details zur Abschlussprüfung erhalten Sie von der zuständigen Steuerberaterkammer.

Zusatzqualifikationen an der Berufsschule

Um die berufliche Handlungsfähigkeit ihres Auszubildenden zu fördern, werden an der Kaufmannsschule die Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzqualifikationen angeboten. Im Unterrichtsfach Datenverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler den Staatlich anerkannten PC-Führerschein absolvieren. 

Zwischen- und Abschlussprüfungen

Der schulische Teil der Berufsausbildung endet mit einem erfolgreichen Berufsschulabschluss, welcher nach drei Ausbildungsjahren erworben wird. Eine Verkürzung der Ausbildung kann auf 2,5 oder auf 2 Ausbildungsjahren vorgenommen werden. Diese Verkürzung ist im Ausbildungsvertrag in Absprache mit der Steuerberaterkammer vorzunehmen.

Die Berufseignung wird durch die erfolgreiche Abschlussprüfung festgestellt, welche durch die jeweils zuständige Steuerberaterkammer durchgeführt wird. 

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie mehr Informationen ? 

Dann wenden Sie sich an die zuständige Abteilungsleiterin für Steuern, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Rechtsberufe Mechthilde Stückemann.

Telefon: 02151-7658-0
Telefax: 02151-7658-30

E-Mail: m.stueckemann@bkkms.de

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Leistungsbewertungskonzept

Steuerfachangestellte

 

Lernmittel

Steuerfachangestellte

 

Anmeldung

(nur durch Betriebe durchzuführen)