Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter

 

Am Berufskolleg Kaufmannsschule wird dieser dreijährige Ausbildungsberuf angeboten. Die Auszubildenden besuchen an 1-2 Tagen/Woche das Berufskolleg und an 3-4 Tagen/Woche die Rechtsanwaltskanzlei als Ausbildungsbetrieb. Die meisten Auszubildenden beginnen ihre Ausbildung mindestens mit der Fachoberschulreife. Sie haben zum Berufskolleg mitunter lange Anreisen: So kommen sie außer aus Krefeld und der näheren Umgebung aus Bedburg-Hau, Duisburg, Kleve, Vorst, Kempen, Geldern, Viersen und Moers.

 

Die Arbeit einer/s Auszubildenden und einer/s  ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten

Die Auszubildenden arbeiten in kleinen oder großen Rechtsanwaltskanzleien, die von einem Rechtsanwalt mit bis zu 17 Rechtsanwälten reichen. Hier unterstützen sie zu Beginn der Ausbildung ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte bei ihrer täglichen Arbeit. Mit zunehmender Sachkenntnis kann das selbstständige Arbeiten ausgedehnt werden. Selbstständig arbeitende Rechtsanwaltsfachangestellte verfügen nach der Ausbildung über rechtliche und kaufmännische  Kenntnisse. Neben diesen Fachkenntnissen sind im modernen Büroablauf Kenntnisse in der Daten- und Textverarbeitung notwendig, um die betriebliche Arbeit fachgerecht und rationell zu erledigen. Im Wesentlichen nehmen die Rechtsanwaltsfachangestellten  Aufgaben im Mahnwesen, im Zivilprozess, in der Zwangsvollstreckung und der Vergütungsberechnung wahr.

Inhalte des Ausbildungsberufes

Sowohl die Ausbildungsordnung als Leitfaden für die betriebliche Ausbildung als auch der Lehrplan als Grundlage für die schulische Ausbildungsarbeit wurde im Rahmen der Novellierung grundlegend überarbeitet und tritt am 01.08.2015 in Kraft. Der Lehrplan orientiert sich durch die Einführung von Lernfeldern an die typischen Betriebs-, Wirtschafts-und  Arbeitsprozesse sowie an anwaltliche Geschäftsprozesse, die in einer Rechtsanwaltskanzlei ablaufen. Dabei werden in den drei Ausbildungsjahren die nachfolgend aufgeführten Lernfelder mit den folgenden inhaltlichen Schwerpunkten vermittelt:

 

Ausbildungsjahr

Inhaltliche Schwerpunkte

1

Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren

 

Arbeitsabläufe im Team organisieren

 

Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden

 

Ansprüche außergerichtlich geltend machen

2

Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen

 

Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten

 

Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen

 

Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden

 

Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten

 

Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten

3

Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten

 

Vorgänge in der Zwangsvollstreckung bearbeiten

 

In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten tätig werden

 

Besondere Verfahren bearbeiten

 

Die mit den Lernfeldern verbundenen Lerninhalte werden in den Unterrichtsfächern des

berufsbezogenen Bereichs mit

1)     Betriebsprozesse

2)     Wirtschafts- und Sozialprozesse

3)     Anwaltliche Geschäftsprozesse

sowie dem

berufsübergreifenden Bereich mit

1)     Deutsch/Kommunikation

2)     Religionslehre

3)     Politik/Gesellschaftslehre

4)     Sport/Gesundheitsförderung

vermittelt. Integrativ wird Englisch und Textverarbeitung unterrichtet.

 

Zusatzqualifikationen am Berufskolleg

Um die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden zu fördern, wird an der Kaufmannsschule die Möglichkeit des Erwerbs von Zusatzqualifikationen angeboten. Im fremdsprachlichen Unterricht können die Auszubildenden ein KMK-Sprachenzertifikat erwerben, welches auf die Zertifizierung von berufstypischen und notwendigen fachbezogenen Fremdsprachenkenntnissen abzielt. Außerdem können sie im Fach Datenverarbeitung den EDV-Führerschein durch eine erfolgreiche Teilnahme an Modul-Prüfungen erlangen. Auch die Fachoberschulreife kann bei entsprechendem Notendurchschnitt und dem Nachweis der notwendigen Englischkenntnisse zuerkannt werden.

 

Zwischen- und Abschlussprüfungen (ab R 51) (alte Prüfungsordnung bitte fragen)

Der schulische Teil der Berufsausbildung endet mit einem erfolgreichen Berufsschulabschluss, welcher nach drei Ausbildungsjahren erworben wird. Eine Verkürzung der Ausbildung kann auf 2,5 Jahre oder 2 Ausbildungsjahre vorgenommen werden. Diese Verkürzung ist im Ausbildungsvertrag in Absprache mit der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu dokumentieren.

Die Berufseignung wird durch die erfolgreiche Abschlussprüfung festgestellt. Diese Prüfung wird von den Prüfungsausschüssen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf durchgeführt.  

 

Prüfung

Zeitpunkt

Inhalte

Zwischenprüfung

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres

Schriftliche Prüfung in den Prüfungsbereichen

1)Kommunikation und  Büroorganisation

2)Rechtsanwendung

Abschlussprüfung

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres

Schriftliche Prüfung in den Prüfungsbereichen

1)Geschäfts- und Leistungsprozesse

2)Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

3)Vergütung und Kosten

4)Wirtschafts- und Sozialkunde

Mündliche Prüfung in dem Prüfungsbereich

Mandanten- und/oder Beteiligtenbetreuung

 

Weitere Details zur Zwischen- und Abschlussprüfung erhalten Sie von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.

 

Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie mehr Informationen ? 

Dann wenden Sie sich an die zuständige Abteilungsleiterin für Steuern, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte und Rechtsberufe Mechthilde Stückemann.

Telefon: 02151-7658-0
Telefax: 02151-7658-30

E-Mail: m.stueckemann@bkkms.de

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung.

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(nur durch Betriebe durchzuführen)